Stornierung

Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer und Ferienwohnungen

Meistens sind es unangenehme Dinge, die zu einer Stornierung führen (Krankheit, Arbeit, Todesfall, …) und es tut doppelt weh, dass man nun auf den wohlverdienten Urlaub verzichten muss.
In den meisten Fällen greift die Reiserücktrittskostenversicherung, die wir bei jeder Buchung empfehlen (z.B. die, der ERGO-Reiseversicherung unter: www.reiseversicherung.de)

Sollte diese nicht greifen bzw. keine abgeschlossen worden sein und sollten auch keine Freunde, Bekannte oder Verwandte statt Ihrer anreisen können, gehen wir wie folgt mit Stornierungen um:

  • Stornierbar bis 1 Tag vor Anreise in der Nebensaison (Anfang November bis Mitte März, ausgenommen Adventswochenenden, Winterferien, Karneval und Feiertage)
  • 7 Tage vor Anreise in der Hauptsaison und an Feiertagen (Mitte März bis Ende Oktober außerdem an Adventswochenenden, in den Winterferien, zu Karneval und Feiertagen)
  • 14 Tage vor Anreise über Silvester

    Innerhalb dieses Zeitraums melden wir die/das Zimmer/ die Wohnung schnellstmöglich frei (sofern gewünscht und die Anreise definitiv nicht erfolgt)
     
    90% des Reisepreises bei Ferienwohnungen (ohne Verpflegung – nur Logis und/oder Wäsche)
    80% des Reisepreises bei Übernachtung mit Frühstück
    70% des Reisepreises bei Übernachtung mit Halbpension
    60% des Reisepreises bei Buchungen mit Zusatzleistungen (Arrangements, Komplettpakete, Wellness …)

Sie können sicher sein, dass wir alles tun werden, das frei gewordene Objekt wieder zu vermieten und ganz sicher liegt es in unserem Interesse, für beide Seiten eine gute Lösung zu finden.

Dennoch bitten wir Sie um Verständnis, dass es im Falle des Leerstandes zur Berechnung des Ausfalls kommt.
Genauso, wie Sie sich darauf verlassen können sollen, dass wir Ihnen ein gebuchtes Zimmer, eine gebuchte Wohnung verbindlich reservieren und frei halten, müssen wir verlässlich planen – personell, wirtschaftlich, persönlich!

Rechtliche Grundlagen dazu entnehmen Sie bitte auch dem Auszug aus dem Beherbergungsvertrag (Quelle: DEHOGA Referat Recht) auf unserer Seite AGB und Infos zur Reiserücktrittskostenversicherung.

Vielen Dank!
Familie Hinrichs & Team